Hospitality-Leitfaden der VSA auf Jahrestagung der Sportjuristen vorgestellt

Der in Zusammenarbeit von VSA, S20 und dem Bundesministerium des Inneren entwickelte Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ wurde in seiner aktualisierten Ausgabe in der vergangenen Woche auf der Jahrestagung der Sportrechtler des Deutschen Anwaltvereins in Köln von der VSA vorgestellt. Das Thema ist für die Sportrechtsanwälte und ihre Mandanten aus dem organisierten Sport weiterhin von hoher Relevanz.

Hospitality-Einnahmen stellen für Vereine in vielen Sportarten und Spielklassen eine wichtige Einnahmequelle dar und sind eine elementare Stütze für das Sportsystem. Für Unternehmen sind Hospitality-Pakete besonders attraktiv, da sie einzigartige Möglichkeiten zum Knüpfen und Pflegen von Geschäftskontakten in entspannter aber gleichzeitig emotional aufgeladener Atmosphäre bieten. Und auch der Fan profitiert indirekt von den Hospitality-Einnahmen der Vereine, sorgt die daraus resultierende Quersubventionierung doch dafür, dass die Ticketpreise in Deutschland einigermaßen stabil bleiben.

Mit der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts ist in diesem für den Sport so wichtigen Bereich eine gewisse Rechtsunsicherheit entstanden. Daraus ergab sich für beide Marktseiten, die Anbieter von Sponsoring- und Hospitality-Paketen sowie die Sponsoren, die Notwendigkeit, in dieser Hinsicht für mehr Orientierung in der Einladungspraxis zu sorgen.

„Rechtsunsicherheit in diesem Bereich zu beseitigen, liegt im ureigensten Interesse aller Akteure des Sports und seiner Partner“ betont Inka Müller-Schmäh, Geschäftsführerin der VSA, die Wichtigkeit der veröffentlichten Orientierungshilfe.

Einen Bericht des Legal Tribune Online zum Thema und der Vorstellung des Leitfadens auf der Tagung finden Sie hier.

Den Leitfaden in seiner Kurz- und Langversion haben wir Ihnen in unserer Download-Sektion bereitgestellt.