Hospitality-Leitfaden

ÜBER DEN LEITFADEN

Das Sponsoring von Sport- und Kulturveranstaltungen ist längst als wirksames und gesellschaftlich akzeptiertes Marketinginstrument etabliert. Aus Sicht der Veranstalter sorgt Sponsoring für wichtige Einnahmen, die eine Durchführung von Veranstaltungen häufig erst ermöglichen. Sponsoren wiederum können das positive und emotional besetzte Image solcher Veranstaltungen für die Darstellung des eigenen Unternehmens gewinnbringend nutzen.

Dabei kommt Sponsoring nicht nur im Umfeld von Profisport-Veranstaltungen Bedeutung zu, sondern stellt vor allem für Veranstaltungen des Amateur- und Breitensports sowie von Events abseits des kulturellen Mainstreams eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Insofern kann Sponsoring auch einen wichtigen Beitrag zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung leisten.

Sport- und Kulturveranstaltungen spielen anerkanntermaßen eine große Rolle als gesellschaftlicher Treffpunkt. Einladungen von Geschäftspartnern, Kunden und anderen Personen sind nicht nur allgemein üblich, sondern – bei Beachtung der rechtlichen Grenzen – auch rechtssicher möglich.

Im Interesse einer rechtmäßigen Einladungspraxis haben sowohl der Sport als auch die Sponsoren bereits im Jahr 2011 erste Orientierungshilfen erarbeitet, die angesichts einiger Gesetzesänderungen nun weiterentwickelt wurden. Die VSA hat in Zusammenarbeit mit der Sponsorenvereinigung S20 sowie unter Mitwirkung der zuständigen Bundesministerien den Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ entwickelt.

INHALTE

LEITPLANKEN

I. Überblick über relevante Korruptionsstraftatbestände

II. Einladung von Amtsträgern – Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

III. Einladung von Amtsträgern – Bestechlichkeit und Bestechung

IV. Einladung von Mandatsträgern

V. Einladung von Angestellten und Beauftragten von Unternehmen (aus der Privatwirtschaft)

VI. Einladung von Angehörigen von Heilberufen

SZENARIEN

Allgemeine Hinweise

A. Einladungen von Amtsträgern, Europäischen Amtsträgern sowie von für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten

B. Einladungen von Angestellten oder Beauftragten von privaten Unternehmen

WEITERFÜHRENDE LINKS

Vorstellung Leitfaden auf Jahrestagung der Sportjuristen | Juli 2018  – LINK

 

Legal Tribune Online: Sportsponsoring und Korruption | Juli 2018 – LINK

 

Hospitality bleibt wichtiges Element der Sportfinanzierung | Dezember 2017 – LINK

 

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