Das Sponsoring von Sport- und Kulturveranstaltungen ist längst als wirksames und gesellschaftlich akzeptiertes Marketinginstrument etabliert. Aus Sicht der Veranstalter sorgt Sponsoring für wichtige Einnahmen, die eine Durchführung von Veranstaltungen häufig erst ermöglichen. Sponsoren wiederum können das positive und emotional besetzte Image solcher Veranstaltungen für die Darstellung des eigenen Unternehmens gewinnbringend nutzen.
Dabei kommt Sponsoring nicht nur im Umfeld von Profisport-Veranstaltungen Bedeutung zu, sondern stellt vor allem für Veranstaltungen des Amateur- und Breitensports sowie von Events abseits des kulturellen Mainstreams eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Insofern kann Sponsoring auch einen wichtigen Beitrag zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung leisten.
Sport- und Kulturveranstaltungen spielen anerkanntermaßen eine große Rolle als gesellschaftlicher Treffpunkt. Einladungen von Geschäftspartnern, Kunden und anderen Personen sind nicht nur allgemein üblich, sondern – bei Beachtung der rechtlichen Grenzen – auch rechtssicher möglich.
Im Interesse einer rechtmäßigen Einladungspraxis haben sowohl der Sport als auch die Sponsoren bereits im Jahr 2011 erste Orientierungshilfen erarbeitet, die angesichts einiger Gesetzesänderungen nun weiterentwickelt wurden. Die VSA hat in Zusammenarbeit mit der Sponsorenvereinigung S20 sowie unter Mitwirkung der zuständigen Bundesministerien den Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ entwickelt.